Athen, den 22.12.2006
Kelemenis & Co. verfasst die Rechtsverordnung des Nationalen Audiovisuellen Archivs
Kelemenis & Co. verfasste die Regelungsgesetze
für das neugegründete „Nationale Audiovisuelle Archiv“.
Das Archiv wurde Anfang 2006 auf Grundlage des Gesetzes
3444/2006 mit dem Ziel gegründet, audiovisuelle und digitale
Werke zu retten und zu erhalten. Hierdurch soll jedem Interessenten
Zugang zum historischen und kulturellem Erbe des Landes
ermöglicht werden. Obwohl es vom Minister für Presse und
Massenmedien beaufsichtigt wird und zu Gunsten der öffentlichen
Interessen betrieben wird, unterliegt es den Regeln der
Privatwirtschaft. Kelemenis & Co. übernahm die Verfassung
des vom Gesetz 3444/2006 vorgeschriebenen Sekundärrechts,
d.h. die Präsidialverordnung, die für die Verwaltung und
den Betrieb des Archivs gilt, und die Ministerialerlasse
bezüglich a) der internen Betriebsregeln des Archivs, b)
der finanzielle Verwaltung des Archivs, c) der Bedingungen
und Verfahren bei Abkommensabschlüssen über Studien und
Dienstleistungen und d) der Bedingungen und Verfahren bei
Abkommensabschlüssen über Lieferungen und Bauleistungen.
Zurück
|