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Aktuelles :: Chronologisch


Athen, den 19.12.2008
Kelemenis und Co. vertritt den Pharmakonzerns KLEVA gegen die Rückzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger.

Mit dem Gesetz 3408/2005 wurde zu Gunsten der Sozialversicherungsträger ein sog. Rückerstattungspreis (rebate) eingeführt. Dieser betrifft diejenigen Pharmaprodukte, die die Pharmagesellschaften an die Versicherten verkaufen. Anhand des Rückerstattungspreises wird von den Pharmagesellschaften ein Teil des Betrages, der von der Staatskasse und anderen Versicherungsträgern gedeckt wurde, an die Sozialversicherungsträger zurückgezahlt. Die Pharmaindustrie hat sich indes der Methodik, aus der die Höhe des Rückerstattungspreises (rebate) hervorgeht, widersetzt. Dies liegt darin begründet, dass unter anderem der Ministerialerlass 42000/14734/532/22-7-2008, auf dessen Grundlage das Gesetz 3408/2005 erlassen wurde, gegen Verfassungsbestimmungen verstößt. Der Erlass erfolgte ungeachtet einer Überschreitung der entsprechenden legislativen Befugnisse und unter Außerachtlassung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Dezember 2008 hat Kelemenis & Co. im Auftrag des Pharmakonzerns KLEVA die Anfechtung der entsprechenden Rechtsakte vor dem Verwaltungsgericht vorgenommen. Die maßgeblichen Rechtsakte waren seinerzeit vom Arbeitsministerium erlassen worden, das gleichzeitig auch KLEVA aufgefordert hatte, die Rückerstattungsbeträge zu zahlen. Mit der Klage sollen die angefochtenen Beschlüsse aufgehoben werden, da es an einer Rechtsgrundlage fehlt und sie daher verfassungswidrig sind.

 

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