Athen, den 19.12.2008
Kelemenis und Co. vertritt den Pharmakonzerns KLEVA gegen die Rückzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger.
Mit dem Gesetz 3408/2005 wurde zu Gunsten
der Sozialversicherungsträger ein sog. Rückerstattungspreis
(rebate) eingeführt. Dieser betrifft diejenigen Pharmaprodukte,
die die Pharmagesellschaften an die Versicherten verkaufen.
Anhand des Rückerstattungspreises wird von den Pharmagesellschaften
ein Teil des Betrages, der von der Staatskasse und anderen
Versicherungsträgern gedeckt wurde, an die Sozialversicherungsträger
zurückgezahlt. Die Pharmaindustrie hat sich indes der Methodik,
aus der die Höhe des Rückerstattungspreises (rebate) hervorgeht,
widersetzt. Dies liegt darin begründet, dass unter anderem
der Ministerialerlass 42000/14734/532/22-7-2008, auf dessen
Grundlage das Gesetz 3408/2005 erlassen wurde, gegen Verfassungsbestimmungen
verstößt. Der Erlass erfolgte ungeachtet einer Überschreitung
der entsprechenden legislativen Befugnisse und unter Außerachtlassung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Dezember 2008
hat Kelemenis & Co. im Auftrag des Pharmakonzerns KLEVA
die Anfechtung der entsprechenden Rechtsakte vor dem Verwaltungsgericht
vorgenommen. Die maßgeblichen Rechtsakte waren seinerzeit
vom Arbeitsministerium erlassen worden, das gleichzeitig
auch KLEVA aufgefordert hatte, die Rückerstattungsbeträge
zu zahlen. Mit der Klage sollen die angefochtenen Beschlüsse
aufgehoben werden, da es an einer Rechtsgrundlage fehlt
und sie daher verfassungswidrig sind.
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