Athen, den 7.1.2009
Übernahme einer großen Hoteleinheit auf Kos
Anfang Februar 2009 gelang es Kelemenis
& Co., für einen Mandanten eine vorläufige Anordnung
des Conseil d`Etat zu erwirken, wonach eine öffentliche
Ausschreibung der Energieregulierungsbehörde (RAE) wegen
einer Verletzung der Wettbewerbsregeln auszusetzen ist.
Eine Wettbewerbsverletzung ergab sich daraus, dass die Bedingungen
der Ausschreibung unmittelbar auf konkrete Unternehmen hinwiesen
und nachteilige Bedingungen hinsichtlich des mit dem Projekt
verfolgten Zweckes vorschrieben. Hierdurch wurden bestimmte
Zulieferer von vornherein ausgeschlossen und der freie Wettbewerb
behindert.
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