Athen, den 29.10.2008
Kelemenis & Co. gewinnt einen entscheidenden Prozess im Zusammenhang mit der Betriebseinstellung der La Verne Universität in Griechenland
Mit seinem Urteil Nr. 7262/2008 hat das
Landgericht Athen eine vom "Verein La Verne" gegen
die amerikanische Universität von La Verne erhobene Klage
zugelassen. Bei dem von Kelemenis & Co. vertretenen
Verein handelt es sich um den zur Durchführung von Studienprogrammen
in Griechenland berechtigten Träger der Universität La Verne.
Der Verein beantragte die gerichtliche Feststellung, dass
der Verein lediglich eine zwischengeschaltete juristische
Person war, die ausschließlich durch die Universität von
La Verne verwaltet und von dieser zu Missbrauchszwecken
benutzt wurde. Die Universität versuchte hierdurch ihren
Zahlungspflichten für die Zweigstelle in Athen zu entgehen.
Das Gericht stellte zunächst fest, dass der Verein durch
Angestellte formell verwaltet wurde (z.B. Sekretärin und
Hausmeister der örtlichen Zweigstelle), die häufig ohne
ihr Wissen von der Universität La Verne ernannt wurden.
Zudem wurde festgestellt, dass die Franchising-Verträge
die zwischen der Universität La Verne und ihrem örtlichen
Verein abgeschlossen wurden, Scheinverträge waren, um die
Unabhängigkeit der beiden Träger vorzuspiegeln. Dadurch
sollte die Universität La Verne nicht mit den finanziellen
Verpflichtungen ihrer Zweigstelle belastet werden. Auf diese
Weise wurde durch das o.g. Urteil nach über vier Jahren
gerichtlich klargestellt, welche Beziehung zwischen den
beiden juristischen Personen besteht. Zugleich wurde die
Behauptung der Universität La Verne falsifiziert, dass sie
nichts mit der Zweigstelle in Athen zu tun habe, und diese
lediglich ein Kunde der Universität sei. Auf Grundlage dieses
Urteils soll die Universität La Verne nunmehr zur Erstattung
von über 7.000.000 € zur Tilgung der Schulden, die ihr zwischengeschobener
Verein nicht beglichen hat, verpflichtet werden. Diese Forderung
ist entstanden seitdem der Betrieb des Programms der La
Verne in Athen im September 2004 plötzlich abgebrochen wurde.
Es sei angemerkt, dass - wiederum mit Unterstützung von
Kelemenis & Co. - durch dem Beschluss Nr. 3116/2007
des Strafgerichtsrates von Athen ein strafrechtliches Betrugsverfahren
gegen alle Vertreter der Universität La Verne in Kalifornien
eingeleitet worden ist und die Ermittlungen andauern.
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