Homepage | Über unsDienstleistungen | Kanzlei | Veröffentlichungen | Aktuelles | Referenzen | Kontakt  GreekGerman
 
 

Aktuelles :: Chronologisch


Athen, den 29.10.2008
Kelemenis & Co. gewinnt einen entscheidenden Prozess im Zusammenhang mit der Betriebseinstellung der La Verne Universität in Griechenland

Mit seinem Urteil Nr. 7262/2008 hat das Landgericht Athen eine vom "Verein La Verne" gegen die amerikanische Universität von La Verne erhobene Klage zugelassen. Bei dem von Kelemenis & Co. vertretenen Verein handelt es sich um den zur Durchführung von Studienprogrammen in Griechenland berechtigten Träger der Universität La Verne. Der Verein beantragte die gerichtliche Feststellung, dass der Verein lediglich eine zwischengeschaltete juristische Person war, die ausschließlich durch die Universität von La Verne verwaltet und von dieser zu Missbrauchszwecken benutzt wurde. Die Universität versuchte hierdurch ihren Zahlungspflichten für die Zweigstelle in Athen zu entgehen. Das Gericht stellte zunächst fest, dass der Verein durch Angestellte formell verwaltet wurde (z.B. Sekretärin und Hausmeister der örtlichen Zweigstelle), die häufig ohne ihr Wissen von der Universität La Verne ernannt wurden. Zudem wurde festgestellt, dass die Franchising-Verträge die zwischen der Universität La Verne und ihrem örtlichen Verein abgeschlossen wurden, Scheinverträge waren, um die Unabhängigkeit der beiden Träger vorzuspiegeln. Dadurch sollte die Universität La Verne nicht mit den finanziellen Verpflichtungen ihrer Zweigstelle belastet werden. Auf diese Weise wurde durch das o.g. Urteil nach über vier Jahren gerichtlich klargestellt, welche Beziehung zwischen den beiden juristischen Personen besteht. Zugleich wurde die Behauptung der Universität La Verne falsifiziert, dass sie nichts mit der Zweigstelle in Athen zu tun habe, und diese lediglich ein Kunde der Universität sei. Auf Grundlage dieses Urteils soll die Universität La Verne nunmehr zur Erstattung von über 7.000.000 € zur Tilgung der Schulden, die ihr zwischengeschobener Verein nicht beglichen hat, verpflichtet werden. Diese Forderung ist entstanden seitdem der Betrieb des Programms der La Verne in Athen im September 2004 plötzlich abgebrochen wurde. Es sei angemerkt, dass - wiederum mit Unterstützung von Kelemenis & Co. - durch dem Beschluss Nr. 3116/2007 des Strafgerichtsrates von Athen ein strafrechtliches Betrugsverfahren gegen alle Vertreter der Universität La Verne in Kalifornien eingeleitet worden ist und die Ermittlungen andauern.

 

Zurück

 


© 2011 Kelemenis & Co. All Rights Reserved.