Athen, den 23.3.2009
Freispruch von Arbeitnehmern bei der Zweigstelle
der Universität La Verne
Kelemenis & Co. hat den Freispruch
ihrer angeklagten Auftraggeber bei einem strafrechtlichen
Fall über die Ausstellung eines nachdatierten Schecks, und
zwar von einer großen Summe, im April 2009 erreicht. Trotz
der im Gesetz geregelten Voraussetzung von Absicht zum Verurteil
wegen dieses Verbrechens, sprechen die griechischen Gerichte
selten die Aussteller von ungedeckten Schecks frei und fast
immer betrachten sie die strafrechtliche Haftung der Aussteller
als objektiv. Der Freispruch der Auftraggeber von Kelemenis
& Co. betrifft den Fall über die unerwartete Beendigung
von Arbeiten des griechischen Trägers des Programms der
amerikanischen Universität La Verne im September 2004. Die
Auftraggeber von Kelemenis & Co. waren Arbeitnehmer
beim griechischen Verband mit dem Recht zum Unterschreiben.
Das Freispruchsurteil stellt im Wesentlichen die Fortsetzung
des Urteils Nr. 7262/2008 des Landgerichts Athen dar, mit
dem die Klage des von Kelemenis & Co. repräsentierten
Verbands „College La Verne“ angenommen worden ist. Mit diesem
Urteil war die Durchgriffshaftung beim Verband angenommen
und es war anerkannt, dass die zwischen der Universität
La Verne und dem einheimischen Verband abgeschlossenen Franchising
– Verträge absolut scheinbar waren und zum Ziel hatten,
die angebliche Unabhängigkeit der zwei Träger zu schaffen.
So, hätte die Universität La Verne die finanziellen Verpflichtungen
ihrer Zweigstelle vermeiden können.
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