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Aktuelles :: Chronologisch


Athen, den 23.3.2009
Freispruch von Arbeitnehmern bei der Zweigstelle der Universität La Verne

Kelemenis & Co. hat den Freispruch ihrer angeklagten Auftraggeber bei einem strafrechtlichen Fall über die Ausstellung eines nachdatierten Schecks, und zwar von einer großen Summe, im April 2009 erreicht. Trotz der im Gesetz geregelten Voraussetzung von Absicht zum Verurteil wegen dieses Verbrechens, sprechen die griechischen Gerichte selten die Aussteller von ungedeckten Schecks frei und fast immer betrachten sie die strafrechtliche Haftung der Aussteller als objektiv. Der Freispruch der Auftraggeber von Kelemenis & Co. betrifft den Fall über die unerwartete Beendigung von Arbeiten des griechischen Trägers des Programms der amerikanischen Universität La Verne im September 2004. Die Auftraggeber von Kelemenis & Co. waren Arbeitnehmer beim griechischen Verband mit dem Recht zum Unterschreiben. Das Freispruchsurteil stellt im Wesentlichen die Fortsetzung des Urteils Nr. 7262/2008 des Landgerichts Athen dar, mit dem die Klage des von Kelemenis & Co. repräsentierten Verbands „College La Verne“ angenommen worden ist. Mit diesem Urteil war die Durchgriffshaftung beim Verband angenommen und es war anerkannt, dass die zwischen der Universität La Verne und dem einheimischen Verband abgeschlossenen Franchising – Verträge absolut scheinbar waren und zum Ziel hatten, die angebliche Unabhängigkeit der zwei Träger zu schaffen. So, hätte die Universität La Verne die finanziellen Verpflichtungen ihrer Zweigstelle vermeiden können.

 

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