Obwohl Griechenland der Hauptbetätigungsbereich der Kanzlei
ist, wird die Kanzlei auch auf den meisten aufsteigenden
Märkten Südosteuropas (z.B. EJR-Mazedonien, Serbien, Albanien,
Rumänien, Bosnien) tätig. In den letzten Jahren haben unsere
Anwälte die Regierungen dieser Länder wiederholt in gemeinschafts-
und wettbewerbsrechtlichen Fragen beraten und auch in Bezug
auf die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben
des Europarechts. Auf diese Weise haben wir in diesen Ländern
sowohl auf dem öffentlichen als auch auf dem privaten Sektor
ausgezeichnete Beziehungen geknüpft. Aufgrund dieser Erfahrungen
können unsere griechische und ausländische Mandanten von
unseren Kenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse vor Ort, von unseren Beziehungen zu den örtlichen
Anwaltsbüros sowie von unserem dortigen Netzwerk profitieren.
Unsere Arbeit wird hauptsächlich von der Europäischen Gemeinschaft
durch verschiedene regionale Programme (Europäische Wiederaufbauorganisation,
Programme CARDS, OBNOVA, PHARE), teilweise aber auch von
der Weltbank und der EBRD finanziert. Unsere Erfahrungen
auf diesem Gebiet der Beratungsdienstleistungen erstrecken
sich sowohl auf die Beratung von Regierungsträgern (hauptsächlich
im Rahmen der Gesetzgebung) als auch von Privatinvestoren
hinsichtlich geplanter Investitionen in den Schwellenländern
(einschließlich Privatisierungen und Abkommen zu öffentlich-privaten
Partnerschaften, PFI/PPP).
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