Kelemenis & Co. sieht im Wirtschaftsstrafrecht die Überschneidung
der zivil- und strafrechtlichen Haftung und bietet juristische
Dienstleistungen in Fällen von Wirtschaftsbetrug sowohl
auf strafrechtlicher als auch auf zivilrechtlicher Ebene.
Unsere Dienstleistungen umfassen die gerichtliche Handhabung
von Wirtschaftsvergehen, einschließlich der Geltendmachung
entsprechender Forderungen, der Beschlagnahme von Sachvermögen,
der Vollstreckung richterlicher Entscheidungen und der Umsetzung
der Gesetzgebung zur Geldwäsche.
Die Kanzlei tritt im Rahmen von Wirtschaftsvergehen,
grenzüberschreitenden oder nicht, sowohl auf Kläger-/Anzeigerstatterseite
als auch auf Beklagte-/Angeklagtenseite auf. Da wir jedoch
zumeist von Gesellschaften mandatiert werden, vertreten
wir mehrheitlich die Kläger- Anzeigerstatterseite. Die Kanzlei
hat bedeutende Erfahrung in der Handhabung von Angelegenheiten
erworben, bei denen Führungskräfte ihre Verbindlichkeitspflicht
und das Wettbewerbsverbot verletzt haben. Obwohl wir häufig
offensive Prozessstrategien wählen, zielt unsere Herangehensweise
darauf ab, strategisch und effektiv zu sein.
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