Die Kanzlei vertritt hauptsächlich Unternehmen und wird
in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Hiervon
sind insbesondere folgende Bereiche umfasst:
Bearbeitung von Arbeitsverträgen und Anpassung an die Regeln
des zwingenden Rechtes und die nationalen Tarifverträge.
Änderung
der Arbeitsbedingungen
Freie
Mitarbeiterverträge, Werkverträge und Auftragsverträge
Beratung
bei Verschmelzungen, Übernahmen und Übertragung von Gesellschaften
Ausübung
des Arbeitnehmerrechts auf freiwilligen Aktienkauf
Regelungs-
und Meldepflichten
Abfindung
von Führungskräften
Ungünstige
Änderungen der Arbeitsbedingungen
Kündigung
von Arbeitsverträgen und Zahlung von Abfindungen
Massenentlassungen
Arbeitnehmerforderungen
Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen
Austragung von Arbeitsstreitigkeiten, mit beachtlichen Erfolgen.
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