Die wachsende Komplexität und wechselseitige Beeinflussung
des Rechts der Europäischen Union und der nationalen Rechtsordnungen
haben dazu geführt, dass die Kanzlei sich zunehmend in diesem
Bereich betätigt. Unsere Dienstleistungen sind auf zwei
Bereiche konzentriert: Wettbewerb und Regulierungsfragen.
Im Rahmen des Wettbewerbsrechtes konzentrieren wir uns auf
Rechtsfragen betreffend gemeinnützige Dienstleistungen,
Verschmelzungen, Zusammenschluss von Unternehmen, Konsortien
und grenzüberschreitender Handel auf der Basis der Artikel
81 und 82 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
Während unserer Beschäftigung mit den Wettbewerbsregeln,
achten wir darauf, unsere Mandanten fortlaufend über die
Entwicklungen der Gesetzgebung auf EU-Ebene und der entsprechenden
Umsetzung ins nationale Recht zu informieren.
Hinsichtlich der Regulierungsfragen fokussiert
sich unsere Tätigkeit in erster Linie auf Südosteuropa (z.B.
EJR-Mazedonien, Serbien, Albanien, Rumänien, Bosnien), wo
wir Beratungsdienste an die örtlichen Regierungen leisten,
betreffend das Gemeinschaftsrecht und die Harmonisierung
mit den europäischen Standards. Unsere Tätigkeit beschränkt
sich allerdings nicht auf die Beratung, sondern umfasst
darüber hinaus die Bearbeitung von Gesetzen und die Harmonisierung
der Rechtssysteme, mit dem Ziel die EG-Richtlinien ins nationale
Recht umzusetzen, die Einfügung in den gemeinsamen Markt
und die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen.
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